Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

In vielen Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche und 3 Meter Tiefe in der Regel verfahrensfrei. Bebauungsplan, Abstandsflächen und Denkmalschutz sind dennoch zu beachten. Was in Ihrem Bundesland gilt, steht auf unserer Seite Baugenehmigung.

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