Garantiebedingungen der Sonnenliebe GbR
Diese Garantiebedingungen sind eine freiwillige Zusatzleistung der Sonnenliebe GbR mit Sitz in Lübeck. Der Kunde kann die in diesen Bedingungen beschriebenen Leistungen in Übereinstimmung mit diesen Garantiebedingungen in Anspruch nehmen. Die Sonnenliebe GbR hat das Recht, zur Erfüllung des Garantieanspruchs Dritte, insbesondere autorisierte Partner und Händler, einzuschalten.
Zusätzlich zu dieser freiwilligen Garantie hat der Kunde uneingeschränkte gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Diese Rechte können unabhängig von den Garantiebedingungen geltend gemacht werden.
1. Inhalt der Garantie
1.1. Die Sonnenliebe GbR garantiert das Recht auf kostenlosen Ersatz sowie den Ausbau und Einbau von Teilen, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Produktionsfehlers unbrauchbar geworden sind. Wartungsarbeiten sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
1.2. Garantieansprüche setzen voraus, dass das Produkt direkt bei der Sonnenliebe GbR oder einem autorisierten Händler gekauft wurde und vollständig bezahlt ist. Der Anspruch muss durch Vorlage des Kaufbelegs oder Garantiescheins geltend gemacht werden.
1.3. Teile, die durch unsachgemäße Bedienung, falsche Wartung, äußere Einflüsse oder normale Abnutzung unbrauchbar geworden sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass der Kunde die Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanweisungen genauestens befolgt hat.
1.4. Die Garantie gilt ausschließlich für Originalteile der Sonnenliebe GbR. Werden nicht genehmigte Ersatzteile, Werkzeuge oder Zubehör verwendet oder Reparaturen nicht gemäß unseren Vorgaben durchgeführt, erlischt die Garantie automatisch.
2. Dauer der Garantie
2.1. Bei ausschließlich privater Nutzung gelten folgende Garantiezeiten:
- Aluminium-Terrassenüberdachung (Standard & Cube-System): 10 Jahre
- Beschichtung von Aluminiumteilen: 7 Jahre gemäß Qualicoat-Norm
- Integrierte Solarmodule: 10 Jahre Leistungsgarantie gemäß Herstellerangaben
- Wechselrichter & Batteriespeicher: 5 Jahre gemäß Herstellerangaben
- Glasschiebewände und Schiebeelemente (ohne Glas): 10 Jahre (2 Jahre auf Schlösser und Räder)
- Gummidichtungen: 5 Jahre
- LED-Beleuchtung: 2 Jahre
- Markisen: 2 Jahre
- Sonstiges Zubehör: 1 Jahr
2.2. Bei industrieller oder gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 1 Jahr.
2.3. Falls im Rahmen der Garantie Reparaturen oder der Austausch von Teilen erfolgt, beginnt die Garantiezeit nicht erneut.
2.4. Eine verspätete Lieferung von Ersatzteilen berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen oder einer Verlängerung der Garantiezeit.
3. Besondere Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Mängel, Störungen oder Schäden:
- Falsche Installation oder Aufstellung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften oder Montageanleitung.
- Unsachgemäße Nutzung, falsche Bedienung oder übermäßige Belastung.
- Schäden durch Transportschäden, Stöße, Schläge, Witterungseinflüsse oder Naturereignisse.
- Normaler Verschleiß.
- Installation, Änderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte.
- Strom- und Spannungsschwankungen außerhalb der zulässigen Toleranzwerte.
- Versäumnis von Wartungs- und Reinigungsarbeiten gemäß der Betriebsanleitung.
- Farbabweichungen im Vergleich zu Mustern oder Werbematerialien.
- Schäden durch aggressive Umwelteinflüsse wie sauren Regen, Salzwasser oder ungeeignete Reinigungsmittel.
- Kleine kosmetische Mängel, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
4. Zusätzliche Garantieeinschränkungen für Solarmodule und elektrische Komponenten
4.1. Solarmodule sind für den langfristigen Einsatz im Außenbereich konzipiert. Dennoch kann es durch Umwelteinflüsse zu natürlichen Veränderungen kommen, die keinen Garantieanspruch begründen, wie:
- Leichter Leistungsabfall der Module durch Alterung
- Ablagerungen durch Staub oder Umweltpartikel
- Geringfügige Farbveränderungen der Module oder der Aluminiumkonstruktion
4.2. Wechselrichter und Batteriespeicher müssen von einem zertifizierten Elektriker installiert werden. Schäden durch unsachgemäßen Anschluss oder Spannungsschwankungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
4.3. Der Kunde ist für den fachgerechten Anschluss und die regelmäßige Wartung seiner Solaranlage verantwortlich.
5. Zusätzliche Garantieeinschränkungen für Markisen
5.1. Markisen werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Aufgrund von Materialeigenschaften sind jedoch bestimmte Merkmale unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar:
- Knickfalten: Durch das Falten des Stoffs können bei Gegenlicht dunkle Streifen sichtbar werden.
- Falten an Säumen und Nähten: Durch die Wickelung auf die Markisenwelle kann es zu leichtem Materialversatz kommen.
- Regenbeständigkeit: Markisentücher sind wasserabweisend, aber nicht vollständig wasserdicht. Bei starkem Regen sollte die Markise eingefahren werden.
- Dehnung der Nähte und Säume: Durch Spannung und Aufrollen können sich Nähte leicht dehnen.
6. Geltendmachung eines Garantieanspruchs
6.1. Garantieansprüche sind ausschließlich über die Sonnenliebe GbR oder autorisierte Händler geltend zu machen.
6.2. Der Kunde muss einen Kaufnachweis und eine detaillierte Fehlerbeschreibung einreichen.
6.3. Falls eine Überprüfung erforderlich ist, kann Sonnenliebe GbR die Einsendung defekter Teile oder eine Begutachtung vor Ort verlangen.
6.4. Die Sonnenliebe GbR entscheidet über die Art der Abwicklung (Reparatur, Ersatz oder Erstattung).
7. Schlussbestimmungen
7.1. Diese Garantiebedingungen gelten nur für Produkte, die direkt bei der Sonnenliebe GbR oder einem autorisierten Händler erworben wurden.
7.2. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
7.3. Änderungen dieser Garantiebedingungen bleiben vorbehalten.
7.4. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
